Zeit bis 20. April als Vorlesungsfrei definiert
In Bezug auf Chancengleichheit und Studierbarkeit trotz Corona-Krise hat das Wissenschaftsministerium eine FAQ Seite erstellt. Auf dieser sind verbindliche Rahmenbedingungen für uns Studierende aufgeführt.
– Vorlesungsbeginn ab 20. April
– Verlängerung des Vorlesungsbetriebs bis 7. August. Von jeder HAW individuell kürzbar um 4 Wochen
– Online-Live-Vorlesungen sind freiwillig und müssen während der Vorlesungszeit auch noch zugänglich sein
Weitere Infos und Details: https://www.stmwk.bayern.de/wissenschaftler/meldung/6461/faq-grundlegendes-zum-hochschulbetrieb-zur-forschung-und-zum-kulturellen-leben.html
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